ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

Die vorliegenden AGB sind Vertragsbestandteil

 

 

§ 1 Anmeldung und Vertragsdauer

  1.  Vor der Anmeldung zum Training/zur Behandlung findet ein ausführliches Beratungs- und Anamnesegespräch statt. Bei Lernschwierigkeiten wird zusätzlich eine Leistungsstanderhebung durchgeführt.
  2. Die Anmeldung zum Training/zur Behandlung wird in einer verbindlichen Vereinbarung geregelt.
  3. Ein nachhaltiger Erfolg stellt sich nur durch den kontinuierlichen Besuch an den empfohlenen Einheiten ein.
  4. Aus diesem Grund ist das Unterrichtsverhältnis auf eine Dauer von 12 Monaten angelegt und das Training wird in den Ferien weitergeführt.
  5. Die Anzahl der notwendigen kinesiologischen Behandlungen ist vom Fortschritt der KlientIn abhängig und wird individuell vereinbart.

 

 

LEGASTHENIE-/DYSKALKULIETRAINING

 

§ 2 Trainingsinhalte

  1. Das Training zielt auf Menschen mit Lernschwierigkeiten ab und ist nicht mit Nachhilfe im herkömmlichen Sinne vergleichbar.
  2. Im LRS- und Rechentraining wird an den unzureichend ausgeprägten Rechtschreib- bzw. Rechenstrategien und ggf. an der Aufmerksamkeit gearbeitet.
  3. Im Legasthenie- und Dyskalkulietraining wird an der Aufmerksamkeit, den unzureichend ausgeprägten Wahrnehmungsbereichen und den unzureichend ausgeprägten Rechtschreib- bzw. Rechenstrategien gearbeitet.
  4. Das Erledigen von Hausaufgaben, welche die KlientInnen mitbringen, ist nicht Gegenstand des Trainings.

 

§ 3 Dauer der Trainingseinheiten

  1. Eine Trainingseinheit umfasst 50 Minuten Unterricht und insgesamt 10 Minuten Vor- und Nachbereitungszeit.

 

§ 4 Individuelle Förderung in Kleingruppen

  1. Das Training findet in Lerngruppen von max. 4 KlientInnen statt. Jede KlientIn erhält einen individuellen Trainingsplan, der genau auf die jeweiligen Bedürfnisse abgestimmt ist.
  2. In den Ferienkursen kann sich die Gruppengröße und der Trainingsort ändern.

 

 

§ 5 Ferien/Feiertage

  1.  In den Ferien wird das Training fortgeführt.
  2. Zusätzlich zum regulären Unterricht werden in den Ferien auch Intensivkurse und Kurse zu speziellen Themen (z.B. Schulvorbereitungskurse) angeboten.
  3.  An gesetzlichen Feiertagen findet kein Training statt. Die ausgefallene Trainingseinheit findet an einem Ersatztermin statt.

 

§ 6 Arbeitsunterlagen

  1. Die Arbeitsblätter sind, sofern nicht Gegenteiliges beim jeweiligen Kurs angeführt wird, im Preis der Trainingseinheiten inkludiert.
  2.  Alle Arbeitsblätter stehen im geistigen Eigentum von Mag. Ines Lafner - Praxis für Lernschwierigkeiten, diesbezügliche Rechte bleiben daher vorbehalten.
  3. Stifte und Hefte/Blöcke müssen von den KlientInnen selbst mitgebracht werden.

 

§ 7 Ort

  1. Wenn nicht anders vereinbart, findet das Training in der Praxis für Lernschwierigkeiten und Kinesiologie, Josef-Wilberger-Straße 9, 6020 Innsbruck statt.

 

§ 8 Vertragsbeendigung

  1. Der Vertrag kann jeweils 4 Wochen vor dem Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit durch die KlientIn gekündigt werden. Wird der Vertrag nicht gekündigt, so verlängert er sich stillschweigend um ein weiteres Jahr. Darauf hat die Praxis für Lernschwierigkeiten die KlientIn 6 Wochen vor Ende des ursprünglichen Vertragsverhältnisses hinzuweisen und kann die KlientIn dieser Verlängerung durch rechtzeitige und ausdrückliche Erklärung widersprechen. Die Kündigung bedarf der Schriftform.
  2. Eine vorzeitige Kündigung durch die KlientIn kann jeweils zum Ende jedes Monats unter Einhaltung einer Frist von 6 Wochen stattfinden. Die Kündigung bedarf der Schriftform.
  3. Eine vorzeitige Kündigung durch die Praxis für Lernschwierigkeiten kann jeweils zum Ende jedes Monats unter Einhaltung einer Frist von 6 Wochen stattfinden. Die Kündigung bedarf der Schriftform.
  4. Die Praxis für Lernschwierigkeiten behält sich das Recht vor, eine KlientIn vom Unterricht für eine gewisse Zeit oder endgültig zu verweisen, wenn diese dauerhaft das Training oder die MitschülerInnen stört, verletzt oder Institutseigentum beschädigt. Die reguläre Kursgebühr muss in diesem Falle bezahlt werden. Im Falle eines endgültigen Verweises muss die reguläre Kursgebühr für weitere 6 Wochen ab Aussprache des Verweises bezahlt werden.
  5. Jede Vertragspartei hat bei Vorliegen eines wichtigen Grundes das Recht, den Vertrag vorzeitig aufzulösen. Hierfür bedarf es weder der Einhaltung einer Frist, noch eines bestimmten Termins. Die Erklärung bedarf der Schriftform.

 

 

KINESIOLOGIE

 

§ 9 Anwendungsmethode Kinesiologie

  1. Die Kinesiologie dient ausschließlich der Lern- und Leistungssteigerung bzw. als Orientierungs- und Entscheidungshilfe im Leben. Sie ist kein alternatives Heilverfahren.
  2. Die Kinesiologin ist weder Ärztin noch Therapeutin. Es werden keine medizinischen Diagnosen, Prognosen oder Behandlungen gemacht oder angedeutet. Eine kinesiologische Anwendung ersetzt im Krankheitsfall in keiner Weise einen Besuch beim Arzt, kann jedoch sehr gut unterstützend zu verschiedenen Therapien eingesetzt werden. Falls während der Behandlung unterstützende Empfehlungen ausgesprochen werden, obliegt es der Verantwortung der KlientIn, diesen nachzukommen.
  3. In der kinesiologischen Anwendung wird mit Muskeltests und Körperübungen gearbeitet. Die physischen Voraussetzungen hierfür müssen bei der KlientIn gegeben sein.

 

ALLGEMEINES

 

§ 10 Terminverschiebung/-absage

  1. Die vereinbarten Termine sind verbindlich. Kann ein vereinbarter Termin nicht wahrgenommen werden, so ist dies der anderen Vertragspartei so früh wie möglich, aber bis spätestens 9:00 Uhr des Vortages schriftlich mitzuteilen.
  2. Bei versäumter oder verspäteter Absage durch die KlientIn wird die Einheit mit dem Normalpreis gemäß verrechnet.
  3. Bei Verhinderung durch Mag. Ines Lafner findet die Einheit an einem Ersatztermin statt.

 

§ 11 Haftung für Gegenstände

  1. Für den Verlust oder die leicht fahrlässige Beschädigung von persönlichen Gegenständen der Klientinnen sowie die bereitgestellten Unterlagen wird keine Haftung übernommen.

 

§ 12 Zahlungsbedingungen

  1. Die Preise verstehen sich laut aktueller Preisliste, welche in der Praxis für Lernschwierigkeiten und Kinesiologie aufliegt.
  2. Die entsprechende Rechnung wird bis zum 15. des Folgemonats gestellt und ist innerhalb von 10 Werktagen auf das dort angegebene Konto zu überweisen.
  3. Bei Zahlungsverzug werden Mahnspesen in Höhe von 10% des Rechnungsbetrags verrechnet.
  4. Barzahlung oder die Zahlung mit Kreditkarte ist nicht möglich.
  5. Die Praxis für Lernschwierigkeiten behält sich eine Anpassung des Preises an den Verbraucherpreis-Index vor.

 

§ 13 Datenschutzerklärung

  1. Der Datenschutz erfolgt unter Beachtung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).